
Die galvanische Verchromung geht auf ein Patent von Erik Liebreichs von 1920 und 1924 zurück. Dieser „Urelektrolyt“ bestand aus 250 g/l Chromsäure mit einem Zusatz von 1% Schwefelsäure bezogen auf den Chromsäuregehalt.
Im Wesentlichen hat sich hieran bis heute wenig verändert, obgleich die Galvanotechnischen Fachfirmen sehr viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit in diesen Elektrolyten gesteckt hatten. Die Erfolge liegen hier auf der Seite der Effizienzsteigerung, da das Verchromen aus einem „Urelektrolyten“ nur mit einem Wirkungsgrad von etwa 18% erfolgt. Moderne Elektrolyten erreichen hier 25-30%, in Spezialfällen sogar 50%.
Bei der Glanzverchromung wird regulär lediglich eine sehr dünne Schicht von 0,2-0,5µm Chrom abgeschieden. Zum Vergleich: Ein menschliches Haar ist ca. 160-240-mal dicker! Alleine schon dieser Wert macht deutlich, dass die Chromschicht alleine nicht für das brillante und hochglänzende Erscheinungsbild eines verchromten Bauteils verantwortlich sein kann. Regulär werden diese zunächst mechanisch durch schleifen, bürsten und vorpolieren vorbehandelt. Daran schließt sich dann die chemisch/ galvanische Vorbehandlung an. Erst danach wird das Teil zunächst in einem cyanidischen Kupferelektrolyten vorverkupfert, dann in einem saueren Kupferelektrolyten glanzverkupfert. Je nach Erfordernis wird hier nochmals poliert, um anschließend zu vernickeln und schließlich zu verchromen. Die Gesamtschichtstärke kann hier also leicht 50-80µm erreichen.
Bei Aluminium wird vor der Vorverkupferung noch ein weiterer Vorbehandlungsschritt erforderlich, um eine haftfeste Beschichtung zu ermöglichen, da Aluminium sich an der Atmosphäre sofort mit einer dünnen Oxidschicht überzieht, die eine direkte Haftung einer galvanisch erzeugten Schicht unterbinden würde. Beim Werkstoff Zinkdruckguss kann eine doppelte Vorverkupferung, je nach Zinklegierung, erforderlich sein.
Hinweis: Das Verchromen von Felgen, Auspuffanlagen und Tanks können wir ihnen nicht anbieten.
Hier noch eine Anmerkung zur EU-Altautoverordnung, WEEE und RoHS: Die Chromschicht, welche aus Chrom(VI)-haltigen Elektrolyten abgeschieden wird, unterliegt diesen Verordnungen NICHT, da metallisches Chrom keine Cr(VI)-Ionen nach den gängigen Tests eluiert.