REACh – die neue europäische Richtlinie

REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist das neue Chemikaliengesetz in Europa. Die Verordnung 1907/2006/EG wurde am 30.12.2006 veröffentlicht und trat am 01.06.2007 in Kraft. REACh wird zahlreiche EU-Gesetze ersetzen.

Voraussichtlich ab dem Jahr 2014 werden auch Medizinprodukte von der Richtlinie REACh betroffen sein.

Die Ziele von REACh

Die Europäische Kommission möchte durch REACh ein hohes Sicherheitsniveau zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten.

Sie möchte die Innovationsmöglichkeiten der europäischen Chemikalienindustrie unterstützen und einen hohen Sicherheitsstandard für ihre Produkte festlegen.

Zusätzlich soll ein einheitliches europäisches Rechtssystem mit einem rationellen Entscheidungsprozess und klaren Zeitvorgaben geschaffen werden.

REACh - Stoffe der Kandidatenliste (SVHC)

Die am 28.10.2008 von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) veröffentlichte SVHC-Kandidatenliste enthält drei Stoffe, die die Galvanotechnik direkt betreffen.

  • Cobaltdichlorid (bzw. Kobalt-II-Chlorid) CAS-Nr. 231-589-4
  • Natriumdichromat CAS-Nr. 234-190-3 (7789-12-0 und 10588-01-9)
  • Arsentrioxid CAS-Nr. 215-481-4.

Das Natriumdichromat ist in der Ansatz-  als auch in der Ergänzungslösung für die klassische Gelbchromatierung (Chrom-6-haltig), sowie in Top–Coates (Versiegelungen) und Chromelektrolyten enthalten. Durch chemische Vorgänge ist jedoch im Endprodukt (Oberflächenschicht) dieser Stoff so nicht mehr nachzuweisen bzw. in Mengen < 0,1 w.-% (Massenprozent) enthalten.  

Arsentrioxid und Cobaltdichlorid können als Zusätze in elektrochemischen Verfahren enthalten sein. Das heißt, dass durch Anlegen eines elektrischen Feldes diese Stoffe als Metalle reduziert werden und somit nicht mehr als solche SVHC- Stoffe vorliegen. Das eingesetzte Salz liegt nach diesem Vorgehen in dem Werkstück nicht bzw. unterhalb der 0,1 Masseprozentgrenze.   

Die einzuhaltenden Forderungen beim Umgang und Einbau in Erzeugnisse werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand somit erfüllt.

Anzumerken hier ist, dass sich REACh auf die gesamte Masse des Werkstückes bezieht. Alle anderen Verordnungen (ROHS, WEEE, etc.) beziehen sich auf die homogene Schicht!

Die komplette Stoffe der Kandidatenliste können sie auf der Homepage der ECHA einsehen.

 

Was leisten wir?

Schweizer Galvanotechnic unterstützt uneingeschränkt die Ziele von REACh. Seit langem setzen wir uns für einen verantwortungsvollen Umgang der Ressourcen ein.

Die von uns bezogenen Produkte (Zubereitungen im Sinne dieser Verordnung) bestehen aus einer großen Zahl von Stoffen und/oder Stoffgemischen, die wir von Vorlieferanten beziehen. Die Pflicht zur Registrierung der Stoffe liegt beim Vorlieferanten (Hersteller) bzw. Importeur des jeweiligen Stoffes oder Produktes. Seit dem 1. Dezember 2008 ist die Vorregistrierungsphase abgeschlossen und wir haben von unserern Lieferanten durchwegs positive Bescheide erhalten. So sind alle Rohstoffe vorregistriert und unter REACh weiterhin verfügbar.  

Als gewissenhafter Lieferant mit ausgeprägter Leidenschaft für Details setzen wir uns uneingeschränkt für die Konformität (Compliance) unserer Produkte und die Erfüllung der Wünsche unserer Kunden ein.

Falls Sie noch weitere Fragen zur REACh-Vorschrift haben, besuchen Sie bitte die EU-REACh-Webseite oder Homepage der ECHA

Kobaltfreie Dünnschichtpassivierung (Blaupassivierung)

In den bisherigen 3-wertigen Passivierungen für Zinkoberflächen war es bisher aus korrosionsschutztechnischen Gründen nötig einen gewissen Anteil an Kobaltsalzen zuzusetzen. Kobalt steht im Verdacht fruchtschädigend zu sein und weißt ein erheblich gesundheitsschädliches Potential bis hin zu kanzerogenem und mutagenen Verhalten auf.

Seit dem 30.08.2010 hat die Europäische Chemikalienagentur (EChA) die für die Passivierungen relevanten Salze Kobaltsulfat und Kobaltnitrat auf die s.g. SVHC-Liste als Vorschlag zur Identifikation gesetzt. Am 15.12.2010 erfolgte dann die Höherstufung, was bedeutet, dass ein potentielles Verwendungsverbot für die genannten Verbindungen erwogen wird. Es ist verschiedenen Fachfirmen nun gelungen kobaltfreie Passivierungssysteme mit gleichem oder besserem Korrosionsschutz bei gleicher Optik zur Marktreife zu entwickeln.

 

 

Ansprechpartner für Fragen zu REACH ist:

Frau Elke Schweizer
Assistentin der Geschäftsleitung

E-Mail an Frau Schweizer

Schweizer Galvanotechnic GmbH & Co. KG
August-Mogler-Str. 9 - 13
74080 Heilbronn

Telefon: ++49 - (0) 7131 - 92 61-0
Telefax: ++49 - (0) 7131 - 92 61-11